SicherheitLesedauer: 6 Min.Januar 2026

KfW-Programm 455-E: Förderung für Einbruchschutz

Der KfW-Zuschuss 455-E fördert einbruchhemmende Maßnahmen mit bis zu 1.500 Euro. Wir erklären, wer antragsberechtigt ist und wie der Ablauf funktioniert.

KfW 455-E: Staatliche Förderung für mehr Sicherheit

Einbruchhemmende Fenster, Türen und Alarmanlagen sind eine sinnvolle Investition – aber sie kosten Geld. Der Staat fördert solche Maßnahmen über das KfW-Programm 455-E (Einbruchschutz). Wer die Förderung richtig nutzt, kann bis zu 1.500 Euro Zuschuss erhalten, ohne diesen jemals zurückzahlen zu müssen. Dieser Artikel erklärt, was gefördert wird, wer antragsberechtigt ist und wie der Ablauf Schritt für Schritt funktioniert.

Was ist das KfW-Programm 455-E?

Das Programm 455-E ist ein Investitionszuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es ist speziell auf Maßnahmen zum Einbruchschutz ausgerichtet und kann mit anderen KfW-Programmen kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme entsteht. Der Zuschuss wird direkt auf das Konto ausgezahlt – es handelt sich nicht um einen Kredit.

Förderhöhe: 20 % bis maximal 1.500 Euro

Die KfW übernimmt 20 % der förderfähigen Investitionskosten. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt 1.500 Euro pro Antragsteller und Wohneinheit. Das bedeutet konkret:

  • Bei einer Investition von 3.000 Euro erhalten Sie 600 Euro Zuschuss
  • Bei einer Investition von 7.500 Euro oder mehr erhalten Sie den maximalen Zuschuss von 1.500 Euro
  • Kosten unterhalb von 2.000 Euro werden gefördert, aber der absolute Betrag ist entsprechend niedriger
  • Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen
  • Vermieter von Wohngebäuden (auch Mehrfamilienhäuser)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für gemeinschaftliche Maßnahmen
  • Mieter, wenn der Vermieter zustimmt und die Maßnahmen dem Objekt dauerhaft zugutekommen
  • Nicht antragsberechtigt sind gewerbliche Eigentümer für rein gewerblich genutzte Objekte.

    Förderfähige Maßnahmen

    Nicht jede Sicherheitsmaßnahme wird gefördert. Die KfW definiert klare Mindestanforderungen:

    Fenster und Fenstertüren

  • Einbruchhemmende Fenster der Widerstandsklasse RC 2 oder höher nach DIN EN 1627
  • Sicherheitsglas mindestens P4A nach EN 356
  • Das Fenster muss als geprüftes System zertifiziert sein – einzelne Beschläge ohne Systemzertifikat sind nicht förderfähig
  • Türen

  • Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren nach RC 2 oder höher
  • Türen müssen ebenfalls systemgeprüft sein
  • Rollläden und Einbruchmeldeanlagen

  • VdS-geprüfte Rollläden mit Hochschiebesicherung
  • Einbruchmeldeanlagen (EMA) nach VdS-Klasse A oder B
  • Videosysteme zur Abschreckung und Dokumentation
  • Beleuchtungssysteme mit automatischer Schaltung als Ergänzung
  • Nicht förderfähig

  • Eigenleistungen (Materialkosten ja, aber keine eigene Arbeitsstunden)
  • Nachrüstbeschläge ohne Systemzertifikat
  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden
  • Antragstellung vor Auftragsvergabe: Die wichtigste Regel

    Der häufigste Fehler bei der KfW-Förderung ist, die Maßnahme vor der Antragstellung zu beauftragen. Die KfW fördert grundsätzlich nur Maßnahmen, für die noch kein Auftrag erteilt wurde. Das bedeutet:

  • Kein Kaufvertrag
  • Keine Anzahlung
  • Kein Beginn der Arbeiten
  • Selbst ein schriftliches Angebot, das Sie bereits akzeptiert haben, kann problematisch sein. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

    Ablauf Schritt für Schritt

    Schritt 1: Maßnahmen planen und Angebote einholen

    Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb Angebote erstellen. Achten Sie darauf, dass die angebotenen Produkte die Anforderungen der KfW erfüllen – fragen Sie explizit nach RC2-Zertifikaten und VdS-Zertifikaten. Die Angebote benötigen Sie für den Antrag.

    Schritt 2: Antrag online stellen

    Den Antrag stellen Sie direkt im KfW-Zuschussportal unter kfw.de. Sie benötigen dazu:

  • Persönliche Daten und Bankverbindung
  • Adresse des Förderobjekts
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen
  • Kostenvoranschlag des Fachbetriebs
  • Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Antragsnummer und eine Bestätigung per E-Mail.

    Schritt 3: Auftrag vergeben

    Erst nach dem Eingang der Antragsbestätigung dürfen Sie den Auftrag an den Fachbetrieb vergeben und einen Kaufvertrag unterzeichnen.

    Schritt 4: Maßnahme durchführen lassen

    Der Fachbetrieb führt die Arbeiten aus. Lassen Sie sich alle Rechnungen und – wichtig – die Zertifikate und Prüfnachweise der eingebauten Produkte aushändigen.

    Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie im KfW-Portal den Verwendungsnachweis ein. Dazu gehören:

  • Rechnung(en) des Fachbetriebs
  • Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug)
  • Produktnachweise (Zertifikate, Datenblätter)
  • Die KfW prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss in der Regel innerhalb weniger Wochen.

    Kombination mit anderen Programmen

    Das Programm 455-E lässt sich mit anderen Förderungen kombinieren, solange keine Maßnahme doppelt gefördert wird:

  • KfW 261 (Bundesförderung Effizientes Gebäude) für energetische Sanierung – wenn ohnehin neue Fenster eingebaut werden, können die Mehrkosten für RC2 über 455-E gefördert werden
  • Steuerliche Absetzbarkeit als Handwerkerleistung nach § 35a EStG (20 % der Lohnkosten, max. 1.200 Euro)
  • Regionale Förderprogramme der Länder und Kommunen
  • Tipps für die erfolgreiche Antragstellung

  • Beantragen Sie die Förderung so früh wie möglich, bevor Sie mit Planungen abgeschlossen haben
  • Fordern Sie vom Fachbetrieb explizit die Systemzertifikate nach EN 1627 an, nicht nur Produktdatenblätter
  • Bewahren Sie alle Unterlagen (Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen) sorgfältig auf
  • Prüfen Sie vorab auf der KfW-Website, ob das Programm zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens noch aktiv ist
  • Fazit

    Das KfW-Programm 455-E macht einbruchhemmende Maßnahmen deutlich erschwinglicher. Der Zuschuss von 20 % bis zu 1.500 Euro ist schnell beantragt und wird nicht zurückgezahlt. Entscheidend ist, den Antrag vor jeder Auftragsvergabe zu stellen. Wer gleichzeitig Fenster energetisch saniert, kann die Mehrkosten für RC2 gezielt über 455-E abdecken und spart so doppelt.

    Häufige Fragen

    Wie sicher ist KfW-Programm 455-E: Förderung Einbruchschutz gegen Einbruch?

    Der Staat fördert solche Maßnahmen über das **KfW-Programm 455-E** (Einbruchschutz). Es ist speziell auf Maßnahmen zum Einbruchschutz ausgerichtet und kann mit anderen KfW-Programmen kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme entsteht.

    Welche Widerstandsklasse hat KfW-Programm 455-E: Förderung Einbruchschutz?

    Achten Sie darauf, dass die angebotenen Produkte die Anforderungen der KfW erfüllen – fragen Sie explizit nach RC2-Zertifikaten und VdS-Zertifikaten. Wer gleichzeitig Fenster energetisch saniert, kann die Mehrkosten für RC2 gezielt über 455-E abdecken und spart so doppelt.

    Was kostet die Nachrüstung mit KfW-Programm 455-E: Förderung Einbruchschutz?

    Wer die Förderung richtig nutzt, kann bis zu 1.500 Euro Zuschuss erhalten, ohne diesen jemals zurückzahlen zu müssen. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt **1.500 Euro pro Antragsteller** und Wohneinheit.

    Schützt KfW-Programm 455-E: Förderung Einbruchschutz auch im Erdgeschoss zuverlässig?

    Einbruchhemmende Fenster, Türen und Alarmanlagen sind eine sinnvolle Investition – aber sie kosten Geld.

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