FörderungLesedauer: 8 Min.

Energiesparfenster: Förderung durch KfW und BAFA erklärt

Beim Einbau energieeffizienter Fenster können Sie staatliche Zuschüsse erhalten. Wir erklären Voraussetzungen, Antragsverfahren und typische Förderhöhen.

Staatliche Förderung für neue Fenster

Der Austausch veralteter Fenster durch energieeffiziente Modelle ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen zur Senkung des Heizenergieverbrauchs. Der deutsche Staat fördert solche Maßnahmen über zwei Hauptprogramme: die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über BAFA und KfW sowie steuerliche Absetzbarkeit.

BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)

Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen ist der einfachste Weg, Zuschüsse für den Fenstertausch zu erhalten.

Fördervoraussetzungen für Fenster

  • Einbau von Fenstern mit einem Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K)
  • Das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein
  • Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) muss die Maßnahme begleiten und bestätigen
  • Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden
  • Förderhöhe

  • Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten
  • Maximal förderfähige Kosten: 30.000 € pro Wohneinheit
  • Maximaler Zuschuss: 4.500 € pro Wohneinheit
  • Wichtig: iSFP-Bonus

    Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und wird die Maßnahme darin empfohlen, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte auf 20 %.

    KfW – Kredit für Sanierungsmaßnahmen

    Bei umfassenden energetischen Sanierungen zum Effizienzhaus gibt es KfW-Kredite mit attraktiven Konditionen und Tilgungszuschüssen (KfW-Programm 261). Einzelne Fenstertausch-Maßnahmen werden über die BAFA-Route gefördert.

    Steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG

    Alternativ zur BAFA-Förderung können Kosten für energetische Maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden:

  • 20 % der Aufwendungen über 3 Jahre absetzbar
  • Gilt nur für Eigennutzung (nicht Vermietung)
  • Kein gleichzeitiger BAFA-Antrag möglich (entweder/oder)
  • Bei hohen Kosten und entsprechender Steuerlast kann die steuerliche Absetzbarkeit attraktiver sein als der BAFA-Zuschuss.

    Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Förderung

    1. Energieberater beauftragen (iSFP erstellen lassen – empfohlen für Bonus)

    2. Angebote von Fachbetrieben einholen (Fensto hilft dabei)

    3. Antrag bei BAFA stellen (vor Auftragsvergabe!)

    4. Auftrag vergeben und Maßnahme durchführen

    5. Verwendungsnachweis einreichen (Rechnung + Bestätigung Energieberater)

    6. Auszahlung des Zuschusses

    Beispielrechnung

    Annahme: Fenstertausch in Einfamilienhaus (10 Fenster), Gesamtkosten 12.000 €

    Regionale Förderungen

    Zusätzlich bieten viele Bundesländer, Landkreise und Städte eigene Förderprogramme für energetische Sanierungen an. Ein Energieberater kennt die lokalen Möglichkeiten.

    Zusammenfassung

    Der Fenstertausch kann mit bis zu 20 % bezuschusst werden. Voraussetzung ist ein U-Wert von ≤ 0,95 W/(m²K), ein Energieberater und die rechtzeitige Antragstellung. Fensto vermittelt Fachbetriebe, die Erfahrung mit geförderten Sanierungsmaßnahmen haben.

    Passenden Fachbetrieb finden

    Fensto vermittelt Ihnen kostenlos qualifizierte Fachbetriebe für Ihr Fensterprojekt – egal ob Fenstertausch, Dachfenster oder Sicherheitsfenster.

    Jetzt kostenlos anfragen →