Garantie und Gewährleistung bei Fenstern: Was ist der Unterschied?
Garantie und Gewährleistung werden oft verwechselt – dabei sind es grundverschiedene Konzepte mit unterschiedlichen Rechten. Was gilt bei Fenstern und was nicht.
Garantie und Gewährleistung: Zwei verschiedene Dinge
Kaum ein Thema im Baubereich wird häufiger verwechselt als Garantie und Gewährleistung. Viele Verbraucher setzen beides gleich – aber das sind rechtlich grundverschiedene Konzepte mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Wer seine Rechte nach dem Einbau neuer Fenster kennt, ist besser geschützt.
Gewährleistung: Ihr gesetzliches Recht
Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht und bedarf keiner vertraglichen Vereinbarung. Sie ergibt sich direkt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 634 ff. für Werkverträge, §§ 437 ff. für Kaufverträge).
Bei Fenstern, die von einem Fachbetrieb eingebaut werden, liegt in der Regel ein Werkvertrag vor – die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauwerken 5 Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei einem reinen Kaufvertrag (Fenster kaufen ohne Einbau) gilt die allgemeine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
Was die Gewährleistung abdeckt:
Was die Gewährleistung nicht abdeckt:
Beweislast: In den ersten sechs Monaten nach Übergabe wird vermutet, dass ein vorliegender Mangel schon bei Übergabe bestand (Beweislastumkehr zugunsten des Käufers). Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe angelegt war.
Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers
Die Garantie ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers. Er verpflichtet sich damit zu bestimmten Leistungen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus – oder verändert deren Bedingungen.
Typische Garantieversprechen bei Fenstern:
Was bei Garantien immer geprüft werden muss:
Wann erlischt die Garantie?
Eine häufige Frage: Unter welchen Umständen verliert man den Garantieanspruch? Das hängt von den jeweiligen Garantiebedingungen ab, aber typische Gründe für Garantieverlust sind:
Praktischer Tipp: Dokumentation ist alles
Um Garantie- und Gewährleistungsansprüche durchsetzen zu können, ist eine gute Dokumentation unerlässlich:
Fazit: Gewährleistung ist sicher, Garantie ist Bonus
Die gesetzliche Gewährleistung schützt Sie bei Fenstern verlässlich – besonders bei einem Fachbetrieb-Einbau mit 5 Jahren Gewährleistungsfrist. Eine zusätzliche Herstellergarantie ist ein wertvoller Bonus, der aber genau gelesen werden sollte. Wer seine Rechte kennt und alles dokumentiert, ist im Streitfall gut aufgestellt.
Häufige Fragen
Wie lange hält Garantie Gewährleistung Fenstern: Was?
Bei Fenstern, die von einem Fachbetrieb eingebaut werden, liegt in der Regel ein Werkvertrag vor – die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauwerken **5 Jahre** (§ 634a Abs.
Was muss ich bei der Wartung von Garantie Gewährleistung Fenstern: Was beachten?
Das hängt von den jeweiligen Garantiebedingungen ab, aber typische Gründe für Garantieverlust sind: **Falsche Pflege**: Wenn die Bedienungsanleitung klare Pflegeanweisungen enthält (z.B.
Wann sollte ich Garantie Gewährleistung Fenstern: Was austauschen?
Kaum ein Thema im Baubereich wird häufiger verwechselt als Garantie und Gewährleistung.
Wie oft sollte Garantie Gewährleistung Fenstern: Was gewartet werden?
Kaum ein Thema im Baubereich wird häufiger verwechselt als Garantie und Gewährleistung.
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