Haltbarkeit & WartungLesedauer: 6 Min.Januar 2026

Garantie und Gewährleistung bei Fenstern: Was ist der Unterschied?

Garantie und Gewährleistung werden oft verwechselt – dabei sind es grundverschiedene Konzepte mit unterschiedlichen Rechten. Was gilt bei Fenstern und was nicht.

Garantie und Gewährleistung: Zwei verschiedene Dinge

Kaum ein Thema im Baubereich wird häufiger verwechselt als Garantie und Gewährleistung. Viele Verbraucher setzen beides gleich – aber das sind rechtlich grundverschiedene Konzepte mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Wer seine Rechte nach dem Einbau neuer Fenster kennt, ist besser geschützt.

Gewährleistung: Ihr gesetzliches Recht

Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht und bedarf keiner vertraglichen Vereinbarung. Sie ergibt sich direkt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 634 ff. für Werkverträge, §§ 437 ff. für Kaufverträge).

Bei Fenstern, die von einem Fachbetrieb eingebaut werden, liegt in der Regel ein Werkvertrag vor – die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauwerken 5 Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei einem reinen Kaufvertrag (Fenster kaufen ohne Einbau) gilt die allgemeine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

Was die Gewährleistung abdeckt:

  • Mängel, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren (oder bei Übergabe angelegt waren)
  • Verarbeitungsfehler (z.B. schräg eingebauter Rahmen, fehlende Abdichtung)
  • Materialfehler (z.B. fehlerhafter Glasverbund, gerissenes Profil ohne äußere Einwirkung)
  • Was die Gewährleistung nicht abdeckt:

  • Normale Verschleißerscheinungen (Dichtungen altern, Beschläge verschleißen)
  • Schäden durch falsche Pflege oder Wartung
  • Schäden durch Fremdeinwirkung (Einbruch, Sturm über dem versicherten Maß)
  • Mängel, die erst nach der Gewährleistungsfrist entstehen
  • Beweislast: In den ersten sechs Monaten nach Übergabe wird vermutet, dass ein vorliegender Mangel schon bei Übergabe bestand (Beweislastumkehr zugunsten des Käufers). Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe angelegt war.

    Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers

    Die Garantie ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers. Er verpflichtet sich damit zu bestimmten Leistungen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus – oder verändert deren Bedingungen.

    Typische Garantieversprechen bei Fenstern:

  • Isolierglasgarantie: Oft 10 bis 15 Jahre, manche Hersteller geben bis zu 20 Jahre – gegen Beschlagen zwischen den Scheiben durch Randverbundversagen
  • Profilgarantie: 5 bis 10 Jahre auf PVC-Profile gegen Versprödung oder Verformung
  • Beschlagsgarantie: 5 Jahre auf Funktion der Beschläge
  • Gesamtproduktgarantie: Manche Hersteller geben umfassende Garantien von 10, 15 oder sogar 20 Jahren auf das Gesamtprodukt
  • Was bei Garantien immer geprüft werden muss:

  • Garantievoraussetzungen: Gilt die Garantie nur bei professionellem Einbau? Nur bei nachweisbarer Pflege?
  • Garantiegeber: Wer haftet – Hersteller, Händler oder Einbaubetrieb?
  • Garantieleistung: Was wird geleistet – Reparatur, Ersatz, Erstattung? Wer trägt die Ausbau- und Einbaukosten?
  • Garantienachweis: Wie muss der Mangel gemeldet werden? Welche Fristen gelten?
  • Wann erlischt die Garantie?

    Eine häufige Frage: Unter welchen Umständen verliert man den Garantieanspruch? Das hängt von den jeweiligen Garantiebedingungen ab, aber typische Gründe für Garantieverlust sind:

  • Falsche Pflege: Wenn die Bedienungsanleitung klare Pflegeanweisungen enthält (z.B. nur bestimmte Reinigungsmittel) und diese nicht befolgt werden
  • Unsachgemäße Nutzung: Extreme Belastungen außerhalb der Spezifikation
  • Unbefugte Eingriffe: Wenn Dritte Reparaturen oder Änderungen vorgenommen haben ohne Zustimmung des Garantiegebers
  • Fehlende Registrierung: Manche Hersteller verlangen eine Produktregistrierung innerhalb einer bestimmten Frist
  • Kein Fachbetrieb beim Einbau: Viele Hersteller knüpfen die Garantie an einen professionellen Einbau
  • Praktischer Tipp: Dokumentation ist alles

    Um Garantie- und Gewährleistungsansprüche durchsetzen zu können, ist eine gute Dokumentation unerlässlich:

  • Kaufvertrag und Auftragsbestätigung aufbewahren
  • Abnahmeprotokoll unterschrieben aufbewahren
  • Garantieurkunden oder Garantiebedingungen sichern
  • Fotos bei Mängeln machen (vor einer Meldung)
  • Mängel immer schriftlich (per E-Mail oder Brief mit Lesebestätigung) melden
  • Fazit: Gewährleistung ist sicher, Garantie ist Bonus

    Die gesetzliche Gewährleistung schützt Sie bei Fenstern verlässlich – besonders bei einem Fachbetrieb-Einbau mit 5 Jahren Gewährleistungsfrist. Eine zusätzliche Herstellergarantie ist ein wertvoller Bonus, der aber genau gelesen werden sollte. Wer seine Rechte kennt und alles dokumentiert, ist im Streitfall gut aufgestellt.

    Häufige Fragen

    Wie lange hält Garantie Gewährleistung Fenstern: Was?

    Bei Fenstern, die von einem Fachbetrieb eingebaut werden, liegt in der Regel ein Werkvertrag vor – die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauwerken **5 Jahre** (§ 634a Abs.

    Was muss ich bei der Wartung von Garantie Gewährleistung Fenstern: Was beachten?

    Das hängt von den jeweiligen Garantiebedingungen ab, aber typische Gründe für Garantieverlust sind: **Falsche Pflege**: Wenn die Bedienungsanleitung klare Pflegeanweisungen enthält (z.B.

    Wann sollte ich Garantie Gewährleistung Fenstern: Was austauschen?

    Kaum ein Thema im Baubereich wird häufiger verwechselt als Garantie und Gewährleistung.

    Wie oft sollte Garantie Gewährleistung Fenstern: Was gewartet werden?

    Kaum ein Thema im Baubereich wird häufiger verwechselt als Garantie und Gewährleistung.

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