Wer zahlt den Fenstertausch? Mieter vs. Vermieter
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten für den Fenstertausch. Aber es gibt Ausnahmen – besonders bei Modernisierung und Extrawünschen des Mieters.
Die Grundregel: Instandhaltung ist Vermietersache
Fenster gehören zur Mietsache – also zur Grundsubstanz des Mietobjekts. Ihre Instandhaltung und Erneuerung ist gesetzlich Aufgabe des Vermieters. Das ist in § 535 Absatz 1 BGB geregelt: Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Undichte Fenster, defekte Beschläge oder schlechte Wärmedämmung können die Wohnqualität beeinträchtigen – damit liegt die Pflicht zur Behebung beim Vermieter.
Was der Vermieter zahlen muss
Im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht muss der Vermieter folgende Fensterschäden auf eigene Kosten beheben:
Keine Ausnahme: Selbst wenn der Mieter seit vielen Jahren in der Wohnung lebt und die Fenster nie gereinigt hat, schuldet er keinen Fenstertausch – das bleibt Sache des Vermieters.
Modernisierung: Andere Regeln, andere Kosten
Vom einfachen Instandhalten ist die Modernisierung zu unterscheiden. Wenn ein Vermieter funktionsfähige alte Fenster (z. B. Einfachverglasung) gegen moderne Fenster (Dreifachverglasung) austauscht, handelt es sich um eine Modernisierung – nicht um eine Reparatur.
Für Modernisierungsmaßnahmen gilt nach § 559 BGB:
Was der Mieter bezahlen darf oder muss
In einigen Situationen tragen Mieter Kosten:
Kostenbeteiligung bei Extras
Ein Mieter kann sich entscheiden, auf eigene Rechnung Extras einzubauen – zum Beispiel:
In diesen Fällen kann der Mieter die Mehrkosten selbst tragen und die Extras einbauen lassen – allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters und mit der Pflicht, bei Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Wann darf der Mieter selbst handeln?
Ein Mieter darf selbst Maßnahmen ergreifen, wenn:
In diesen Fällen kann der Mieter auf Kosten des Vermieters handeln lassen – muss aber die Kosten belegen und sich vorher rechtlich absichern (ggf. Rechtsberatung). Eigenmächtige Maßnahmen ohne Not können den Mietvertrag gefährden.
Tipps für Mieter mit alten Fenstern
Tipps für Vermieter
Häufige Fragen
Was kostet Wer zahlt den Fenstertausch? im Durchschnitt?
100 bis 150 Euro je Einzelreparatur) an kleinen Reparaturen beteiligt.
Welche Faktoren beeinflussen den Preis bei Wer zahlt den Fenstertausch??
Fenster gehören zur Mietsache – also zur Grundsubstanz des Mietobjekts.
Wie kann ich bei Wer zahlt den Fenstertausch? Geld sparen?
Fenster gehören zur Mietsache – also zur Grundsubstanz des Mietobjekts.
Lohnt sich die Investition in Wer zahlt den Fenstertausch??
Fenster gehören zur Mietsache – also zur Grundsubstanz des Mietobjekts.
Passenden Fachbetrieb finden
Fensto vermittelt Ihnen kostenlos qualifizierte Fachbetriebe für Ihr Fensterprojekt – egal ob Fenstertausch, Dachfenster oder Sicherheitsfenster.
Jetzt kostenlos anfragen →