Kosten & PreiseLesedauer: 7 Min.Januar 2026

Fenster und Versicherung: Welche Schäden sind gedeckt?

Glasbruch, Einbruch, Sturm – welche Versicherung zahlt was? Hausrat, Gebäudeversicherung und Glasversicherung haben unterschiedliche Zuständigkeiten.

Fenster und Versicherungen: Wer ist wofür zuständig?

Ein Fenster kann auf viele Arten beschädigt werden – durch einen Einbrecher, einen Hagelschauer, einen umgefallenen Baum oder schlicht durch einen unglücklichen Moment beim Reinigen. Je nach Schadenursache ist eine andere Versicherung zuständig. Wer das nicht weiß, meldet Schäden bei der falschen Versicherung – und bekommt wenig oder gar keine Erstattung.

Hausratversicherung: Was sie deckt und was nicht

Die Hausratversicherung schützt das bewegliche Eigentum in der Wohnung. Fenster gehören zur Gebäudesubstanz – damit sind sie grundsätzlich nicht über die Hausratversicherung versichert.

Ausnahme: Wenn durch einen Einbruch Fensterscheiben eingeschlagen werden und gleichzeitig Hausrat (Laptop, Schmuck, Bargeld) gestohlen wird, kann die Hausratversicherung den Schaden am Hausrat erstatten. Die beschädigten Fenster selbst sind damit aber noch nicht abgedeckt.

Gebäudeversicherung: Die richtige Adresse für Fensterschäden

Die Wohngebäudeversicherung (auch Gebäudeversicherung oder Feuerversicherung genannt) ist die Grundversicherung für Eigenheime. Sie deckt in der Standardvariante:

  • Feuerschäden (Fenster, die durch Brand zerstört werden)
  • Leitungswasserschäden (wenn ein Rohrbruch Fenster und Rahmen beschädigt)
  • Sturmschäden (ab Windstärke 8 nach Beaufort-Skala – das entspricht ca. 63 km/h Wind)
  • Hagelschäden (immer mitversichert, kein Windstärkeschwellenwert)
  • Glaschäden durch einfachen Unfall, Einbruch oder Vandalismus sind in der Standard-Gebäudeversicherung meist nicht enthalten.

    Glasversicherung: Die Ergänzung für Glasschäden

    Die Glasversicherung ist eine Zusatzversicherung, die entweder in die Gebäudeversicherung integriert oder separat abgeschlossen werden kann. Sie deckt:

  • Bruch von Fensterscheiben durch alle Ursachen (Unfall, Vandalismus, Eigenversagen)
  • Glaskeramikflächen, Spiegel, Glastüren
  • Auch Isolierglasscheiben, wenn das Gas zwischen den Scheiben entweicht (Scheibentausch)
  • Die Glasversicherung hat typischerweise keine Selbstbeteiligung oder eine sehr geringe (50 bis 150 Euro). Sie ist relativ günstig – für ein Einfamilienhaus often 50 bis 120 Euro Jahresbeitrag.

    Was die Glasversicherung nicht zahlt:

  • Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser (das ist Sache der Gebäudeversicherung)
  • Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Schäden an Folien oder Beschichtungen (nur das Glas ist versichert)
  • Sturmschäden: Wann zahlt die Versicherung?

    Sturmschäden an Fenstern sind einer der häufigsten Schadenfälle. Die Gebäudeversicherung zahlt – aber nur unter Bedingungen:

  • Es muss Windstärke 8 (Sturm, mindestens 63 km/h) nachgewiesen sein
  • Der Nachweis erfolgt über Wetterdaten (DWD-Stationsdaten) am Schadentag und -ort
  • Schäden durch schwächeren Wind (Windstärke 6 oder 7) werden oft abgelehnt
  • Wenn gleichzeitig nahegelegene Bäume umgeworfen wurden, ist die Beweislage besser
  • Tipp: Fotografieren Sie nach einem Sturm umgestürzte Bäume, abgefallene Äste und andere Sturmschäden in der Umgebung. Diese Fotos sind ein wichtiges Beweismittel.

    Hagelschäden: Klare Regelung

    Hagelschäden sind einfacher: Hier gilt keine Windstärkeschwelle. Wenn Hagel eine Scheibe zerstört, zahlt die Gebäudeversicherung – vorausgesetzt, Hagelschäden sind im Vertrag eingeschlossen (was bei modernen Policen fast immer der Fall ist).

  • Fotos der Hagelschäden unmittelbar nach dem Ereignis erstellen
  • Auch Schäden am Rollladenpanzer und den Außenfensterbänken dokumentieren
  • Schaden zeitnah (innerhalb von 1 Woche) melden
  • Einbruchschäden: Wer zahlt was?

    Beim Einbruch kommt es auf die konkrete Schadensituation an:

  • Aufgebrochenes Fenster (kein Diebstahl): Gebäudeversicherung (wenn Vandalismus mit eingeschlossen) oder Glasversicherung (wenn Scheibe gebrochen)
  • Aufgebrochenes Fenster + Diebstahl Hausrat: Gebäudeversicherung für das Fenster, Hausratversicherung für das gestohlene Gut
  • Nur Aufbrechen ohne Diebstahl (Einbruchsversuch): Gebäudeversicherung, wenn Einbruch als Vandalismus mitversichert ist
  • Vandalismus: Schwieriger Fall

    Vandalismus (mutwillige Zerstörung von Fensterscheiben durch Dritte) ist nicht in allen Policen enthalten. Prüfen Sie:

  • Ist Vandalismus im Gebäudeversicherungsvertrag aufgeführt?
  • Gilt die Glasversicherung auch für Vandalismusschäden?
  • Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart?
  • Ohne explizite Vandalismus-Klausel kann es passieren, dass eingeworfene Scheiben auf eigene Kosten ersetzt werden müssen.

    Was beim Schadensfall zu tun ist

  • Schäden sofort fotografieren – aus verschiedenen Winkeln, mit Datum-Stempel
  • Polizei rufen bei Einbruch oder Vandalismus – das Protokoll ist Pflicht für die Versicherung
  • Schaden innerhalb von 1 Woche der Versicherung melden (manche Policen fordern kürzere Fristen)
  • Notabdichtung ist erlaubt und sinnvoll – Schäden durch verzögertes Handeln trägt oft der Versicherungsnehmer selbst
  • Keine vollständige Reparatur vor Besichtigung durch den Versicherungsschätzer
  • Häufige Fragen

    Was kostet Fenster Versicherung: Welche Schäden im Durchschnitt?

    Sie ist relativ günstig – für ein Einfamilienhaus often 50 bis 120 Euro Jahresbeitrag.

    Welche Faktoren beeinflussen den Preis bei Fenster Versicherung: Welche Schäden?

    Je nach Schadenursache ist eine andere Versicherung zuständig.

    Wie kann ich bei Fenster Versicherung: Welche Schäden Geld sparen?

    Ein Fenster kann auf viele Arten beschädigt werden – durch einen Einbrecher, einen Hagelschauer, einen umgefallenen Baum oder schlicht durch einen unglücklichen Moment beim Reinigen.

    Lohnt sich die Investition in Fenster Versicherung: Welche Schäden?

    Ein Fenster kann auf viele Arten beschädigt werden – durch einen Einbrecher, einen Hagelschauer, einen umgefallenen Baum oder schlicht durch einen unglücklichen Moment beim Reinigen.

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