Politik & RegulierungLesedauer: 10 Min.Januar 2026

GEG 2024: Alles, was Hausbesitzer über das Gebäudeenergiegesetz wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 stellt neue Anforderungen an Fenster und Gebäudehüllen. Dieser Ratgeber erklärt, was sich für Hausbesitzer konkret ändert.

Das GEG 2024 – ein Gesetz mit weitreichenden Folgen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für den energetischen Standard von Gebäuden in Deutschland. Es fasst die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem einzigen Regelwerk zusammen. Die wichtigste Novelle des GEG trat 2024 in Kraft – und mit ihr neue Anforderungen, die Millionen von Hausbesitzern betreffen.

Dieser Ratgeber erklärt, was das GEG 2024 konkret bedeutet, welche Anforderungen es an Fenster stellt, welche Pflichten bei Sanierungen entstehen und wo der Unterschied zur früheren EnEV liegt.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz überhaupt?

Das GEG regelt den Energiebedarf von Gebäuden in Deutschland. Es gilt für Neubauten genauso wie für Bestandsgebäude bei größeren Sanierungsmaßnahmen. Das Gesetz definiert:

  • Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster)
  • Anforderungen an Heizungsanlagen und deren Anteil erneuerbarer Energien
  • Pflichten beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung von Immobilien (Energieausweis)
  • Vorgaben für Sanierungen bei Eigentümerwechsel
  • Das GEG richtet sich damit nicht nur an Architekten und Bauherren, sondern unmittelbar an alle, die ein Gebäude besitzen oder sanieren wollen.

    Was hat sich 2024 konkret geändert?

    Die Novelle 2024 brachte vor allem eine Verschärfung der Heizungsanforderungen. Das sogenannte „Heizungsgesetz" wurde als Teil des GEG verabschiedet. Daneben gelten weiterhin strenge Anforderungen an die Gebäudehülle. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Neue Heizungsanlagen müssen ab sofort zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden
  • Ausnahmen und Übergangsfristen gelten je nach Gebäudegröße und kommunalem Wärmeplan
  • Die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf wurden nicht gelockert
  • Der Neubaustandard orientiert sich weiterhin am Effizienzhaus-40-Niveau
  • Für Fenster im Neubau gilt: Der Wärmedurchgangskoeffizient (Uw-Wert) des gesamten Fensters darf 0,90 W/m²K nicht überschreiten. Das entspricht in der Praxis einer hochwertigen Dreifachverglasung kombiniert mit einem gut dämmenden Rahmen.

    Anforderungen an Fenster im Neubau

    Bei Neubauten schreibt das GEG 2024 in Verbindung mit der DIN 4108 und dem technischen Regelwerk einen maximalen Uw-Wert von 0,90 W/m²K vor. Zum Vergleich: Ältere Einfachverglasung aus den 1970er Jahren hat einen Uw-Wert von rund 5,0 W/m²K. Standard-Zweifachverglasung liegt bei 1,1 bis 1,3 W/m²K.

    Um den Neubaustandard zu erfüllen, sind heute typischerweise erforderlich:

  • Dreifachverglasung mit einem Ug-Wert (nur Glas) von etwa 0,5 bis 0,6 W/m²K
  • Rahmen aus Kunststoff (mehrkammrig), Holz-Alu oder gut gedämmten Aluminiumprofilen
  • Uf-Wert (Rahmen) von unter 1,0 W/m²K
  • Warme Randverbundabstandhalter (sogenannte „Warme Kante"), um Wärmebrücken im Glasrandbereich zu minimieren
  • Die Kombination dieser Komponenten ergibt in der Praxis Gesamtfenster-Uw-Werte zwischen 0,7 und 0,9 W/m²K.

    Anforderungen bei der Sanierung

    Bei der Sanierung bestehender Gebäude gelten weniger strenge Grenzwerte, da der Eingriff in die Bausubstanz begrenzt ist. Wenn ein Fenster ausgetauscht wird, muss das neue Fenster einen Uw-Wert von maximal 1,30 W/m²K aufweisen. Dies entspricht einer guten Zweifachverglasung oder einer einfachen Dreifachverglasung.

    Eine Sanierungspflicht für Fenster besteht im GEG jedoch grundsätzlich nicht – d.h. der Gesetzgeber zwingt Eigentümer nicht, funktionierende, wenn auch ineffiziente Fenster zu tauschen. Die Pflicht entsteht nur dann, wenn:

  • Ein Eigentümerwechsel stattfindet und bestimmte Dämmstandards nicht erreicht werden
  • Eine größere Sanierung durchgeführt wird, bei der mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche betroffen ist
  • Das Gebäude neu verputzt wird oder Außenwandarbeiten erfolgen, die Fensteranschlüsse betreffen
  • Unterschied GEG zu EnEV

    Die EnEV wurde bis 2020 schrittweise durch das GEG ersetzt. Die wesentlichen Unterschiede:

  • Das GEG ist umfassender: Es kombiniert Wärmeschutz, Anlagentechnik und erneuerbare Energien in einem Gesetz
  • Das GEG führt erstmals den Begriff „Effizienzhaus" als Förderstandard direkt im Gesetz ein
  • Die EnEV enthielt keine direkten Vorgaben zu erneuerbaren Energien für den Wärmebereich im Bestand
  • Die Anforderungen an Neubauten sind mit dem GEG 2024 nochmals gestiegen (EH 55 als Mindestniveau wurde in Richtung EH 40 verschoben)
  • Energieausweise sind weiterhin Pflicht, wurden aber um neue Effizienzklassen (A+ bis H) ergänzt
  • Was bedeutet das praktisch für Hausbesitzer?

    Für die meisten Eigentümer eines Bestandsgebäudes gilt: Sie müssen aktuell keine Fenster tauschen, nur weil das GEG 2024 in Kraft ist. Die Pflicht entsteht situationsabhängig – beim Kauf, bei großen Sanierungen oder bei Heizungstausch.

    Wer plant, sein Haus in den nächsten Jahren zu sanieren, sollte jedoch folgendes beachten:

  • Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/m²K sind Voraussetzung für die BAFA-Förderung (BEG EM)
  • Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nutzt, erhält 5 Prozent mehr Förderung
  • Die Energieeffizienz der Fenster beeinflusst direkt, ob eine neue Wärmepumpe wirtschaftlich betrieben werden kann
  • Fenster sind Teil des Gebäudeenergieausweises und beeinflussen die Effizienzklasse
  • Energieausweis und Fenster

    Beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Gebäudes muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes. Fenster spielen dabei eine wichtige Rolle: Sie beeinflussen die Transmissionswärmeverluste und damit den berechneten Energiebedarf erheblich.

    Ein Gebäude mit alten Einfachverglasungen wird typischerweise in die Effizienzklassen F bis H eingestuft. Mit modernen Dreifachverglasungsfenstern lassen sich Verbesserungen um zwei bis drei Klassen erzielen, was den Verkaufswert und die Vermietbarkeit steigert.

    Ausblick: Wie entwickeln sich die Anforderungen weiter?

    Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verlangt von den Mitgliedstaaten, die Anforderungen an Gebäude schrittweise zu verschärfen. In Deutschland bedeutet das:

  • Neubauten sollen ab 2030 als Nullemissionsgebäude konzipiert werden
  • Die Sanierungsrate im Gebäudebestand soll von derzeit rund einem Prozent pro Jahr auf drei bis vier Prozent steigen
  • Fenster mit Uw-Werten über 1,5 W/m²K könnten mittelfristig als förderschädlich eingestuft werden
  • Für Hausbesitzer bedeutet das: Wer heute in hochwertige Fenster investiert, ist auch für die nächsten 30 bis 50 Jahre auf der sicheren Seite.

    Fazit

    Das GEG 2024 ist kein Bürokratie-Monster, sondern ein klarer Handlungsrahmen. Wer plant, sein Gebäude zu sanieren, sollte die Fenster als integralen Bestandteil des Energiekonzepts betrachten – nicht als isolierte Maßnahme. Mit Fenstern, die die GEG-Anforderungen erfüllen oder übertreffen, sichert man sich nicht nur Förderansprüche, sondern investiert in den langfristigen Wert des Gebäudes.

    Häufige Fragen

    Was regelt das Gesetz zu GEG 2024: Alles, was?

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für den energetischen Standard von Gebäuden in Deutschland.

    Welche Normen gelten für GEG 2024: Alles, was?

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für den energetischen Standard von Gebäuden in Deutschland. Die wichtigste Novelle des GEG trat 2024 in Kraft – und mit ihr neue Anforderungen, die Millionen von Hausbesitzern betreffen.

    Müssen Eigentümer GEG 2024: Alles, was nachrüsten?

    Dieser Ratgeber erklärt, was das GEG 2024 konkret bedeutet, welche Anforderungen es an Fenster stellt, welche Pflichten bei Sanierungen entstehen und wo der Unterschied zur früheren EnEV liegt.

    Welche Fristen gelten für GEG 2024: Alles, was?

    Standard-Zweifachverglasung liegt bei 1,1 bis 1,3 W/m²K. Ein Gebäude mit alten Einfachverglasungen wird typischerweise in die Effizienzklassen F bis H eingestuft.

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