Schallschutz im Bürogebäude: Normen, Anforderungen und Lösungen
Bürogebäude in der Stadt stehen unter doppeltem Druck: Außenlärm von der Straße und der eigene Schall zwischen den Arbeitsplätzen. Welche Normen gelten und was Fenster leisten können.
Lärmschutz als Arbeitsschutzpflicht
Im gewerblichen Bereich ist Lärmschutz am Arbeitsplatz keine optionale Zusatzleistung, sondern eine rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und die technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere die ASR A3.7, legen Anforderungen an den Schalldruckpegel in Arbeitsräumen fest.
Die ASR A3.7 definiert Richtwerte für den Beurteilungspegel am Arbeitsplatz je nach Tätigkeitsart:
Für klassische Bürotätigkeiten – Schreiben, Telefonieren, Programmieren, Analysieren – ist damit ein Innenraumziel von unter 55 dB(A) als Mindestanforderung und unter 45 dB(A) als Komfortziel anzusetzen.
DIN 4109: Anforderungen für Bürogebäude
Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau" regelt die Mindestanforderungen an den Schallschutz von Gebäuden. Für Bürogebäude gelten Anforderungen sowohl für den Außenlärm als auch für den Lärm zwischen verschiedenen Räumen oder Einheiten.
Für den Außenlärm legt DIN 4109 Mindest-Schalldämmmaße je nach Außenpegelbereich fest. Bei einem Außenpegel von 65 bis 70 dB(A) – typisch für eine städtische Hauptstraße – muss die Fassade einschließlich Fenster ein resultierendes Schalldämmmaß von mindestens 40 dB erreichen. Das entspricht in etwa der Schallschutzklasse SSK 3 bis SSK 4 für das Fenster allein.
Überschreiten die Pegel 70 dB(A), gelten erhöhte Anforderungen. Auch werden Nutzungsart und Raumgröße berücksichtigt: Kleine Bürozimmer mit großen Fensterflächen benötigen besser dämmende Gläser als geräumige Konferenzsäle mit kleinen Fenstern.
Großraumbüro versus Einzelbüro
Die Art des Büros beeinflusst die Schallschutzanforderungen erheblich:
Für Großraumbüros ist ein umfassendes akustisches Gesamtkonzept erforderlich: schallabsorbierende Decken (Mineralwollplatten, Akustikdecken), Trennwände mit Schallabsorption, Raumteiler mit absorptiven Oberflächen und raumakustische Planung nach DIN 18041.
Fenster spielen in diesem Kontext eine Nebenrolle – außer das Büro liegt direkt an einer Hauptstraße und der Außenpegel ist eine relevante Lärmquelle.
Ganzglasfassaden: Ästhetik versus Akustik
Ein wachsender Trend im modernen Bürobau sind Ganzglasfassaden – Gebäude, bei denen die gesamte Außenwand aus Glas besteht. Diese Fassaden wirken ästhetisch, sind lichttechnisch hervorragend – aber akustisch herausfordernd.
Das Problem: Der Anteil der Glasfläche an der Gesamtfassade bestimmt maßgeblich das resultierende Schalldämmmaß der Hülle. Wenn fast die gesamte Fassade aus Glas besteht, muss das Glas besonders leistungsfähig sein, um ausreichende Schalldämmung zu gewährleisten.
Bei opaken Außenwänden (Beton, Mauerwerk) liegt das Schalldämmmaß bei 50 bis 60 dB – weit über dem von Fenstern. Je größer der Glasanteil, desto stärker zieht das schwächere Element die Gesamtdämmung der Fassade nach unten. Bei 100 % Glasfassade muss das Glas allein die gesamte Schalldämmung leisten – und das erfordert Spezialverglasungen mit Rw-Werten von 40 bis 50 dB.
Empfehlung SSK 2 bis 3 für Stadtlagen
Für typische Büroneubau- oder Sanierungsprojekte in städtischen Lagen gelten folgende Empfehlungen:
Dabei ist zu beachten, dass auch die Lüftungsöffnungen, Rollladenkästen und Anschlussfugen in das akustische Gesamtkonzept einbezogen werden müssen. Das schwächste Glied bestimmt das Ergebnis.
Planung und Zertifizierung
Für Bürogebäude, die nach Green-Building-Zertifizierungen (LEED, DGNB, BREEAM) zertifiziert werden, sind akustische Qualitätsnachweise Pflicht. Der DGNB-Standard etwa bewertet Schallschutz und Raumakustik explizit als eigene Kategorien und kann über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Anforderungen stellen.
Die akustische Planung durch einen Fachingenieur für Raumakustik ist bei größeren Büroprojekten ohnehin empfehlenswert – nicht nur für die Zertifizierung, sondern auch für die Zufriedenheit der späteren Nutzer. Lärmbedingte Produktivitätsverluste in Büros kosten Unternehmen nachweislich Leistung – eine akustisch gut konzipierte Arbeitsstätte ist ein messbarer Wettbewerbsvorteil.
Häufige Fragen
Wie effektiv ist Schallschutz Bürogebäude: Normen, Anforderungen gegen Straßenlärm?
Bei 100 % Glasfassade muss das Glas allein die gesamte Schalldämmung leisten – und das erfordert Spezialverglasungen mit Rw-Werten von 40 bis 50 dB.
Welche Schallschutzklasse bietet Schallschutz Bürogebäude: Normen, Anforderungen?
Das entspricht in etwa der Schallschutzklasse SSK 3 bis SSK 4 für das Fenster allein. Der DGNB-Standard etwa bewertet Schallschutz und Raumakustik explizit als eigene Kategorien und kann über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Anforderungen stellen.
Was kostet Schallschutz Bürogebäude: Normen, Anforderungen mit gutem Schallschutz?
Im gewerblichen Bereich ist Lärmschutz am Arbeitsplatz keine optionale Zusatzleistung, sondern eine rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers.
Ab welchem Lärmpegel lohnt sich Schallschutz Bürogebäude: Normen, Anforderungen?
Für Großraumbüros ist ein umfassendes akustisches Gesamtkonzept erforderlich: schallabsorbierende Decken (Mineralwollplatten, Akustikdecken), Trennwände mit Schallabsorption, Raumteiler mit absorptiven Oberflächen und raumakustische Planung nach DIN 18041.
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